Wir erhalten oft Anfragen von unseren Kunden, wie es sich nun mit der europäischen Datenschutzverordnung und der Schweiz verhält. In diesem Artikel haben wir Ihnen 2 Beiträge zu diesem Thema herausgesucht, die uns sehr relevant erscheinen.
Artikel des eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten:
»Als Schweizer Unternehmen gilt für Sie das Schweizer Datenschutzgesetz. Halten Sie sich daran und informieren Sie auf Ihrer Website umfassend und transparent darüber, welche Personendaten Sie zu welchen Zwecken bearbeiten (Datenschutzerklärung, AGB).
- Transparenz
- Verhältnismässigkeit
- Zweckbindung
- Rechte der Betroffenen
Die DSGVO ist nicht direkt auf Schweizer Unternehmen anwendbar. Gewisse Datenbearbeitungen können aber darunter fallen, sodass die einschlägigen Bestimmungen daraus zur Anwendung kommen. Schweizer Unternehmen können deshalb direkt betroffen sein.«
https://www.edoeb.admin.ch/edoeb/de/home/aktuell/rgpd-last-minute.html
Auszug aus dem KMU-Portal:
»Wichtig ist auch zu wissen, dass gerade ein Schweizer Pendant zur DSGVO, ein neues Bundesgesetz über den Datenschutz, ausgearbeitet wird. Firmen, die sich schon auf die DSGVO eingestellt haben, dürften, wenn die Schweizer Version fertig ist, bei deren Umsetzung eine erhebliche Zeitersparnis haben.«
Auch wir sind dieser Meinung. Als Betreuer von einer Vielzahl an deutschen Websites kennen wir uns mit der DSGVO bestens aus und können diese in kürzester Zeit und somit kostensparend für Sie umsetzen.